Rechtsanwältin Ruth Balduin | Insolvenzrecht in Euskirchen & Erftstadt

Häufige Fragen Insolvenzrecht –
klare Antworten aus der Praxis

Schnelle Orientierung für Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen – zu Privatinsolvenz und Regelinsolvenz.

Was kostet das Verfahren? Wie lange dauert es? Was passiert mit P-Konto, Pfändung, Auto, Wohnung oder laufenden Verträgen? Hier finden Sie verständliche Antworten – ohne Juristendeutsch.

Hochwertige Bildaufnahme einer professionellen Anwältin in einem modernen Büro mit Laptop, die Kompetenz und Vertrauen ausstrahlt.

Ich bin Ruth Balduin, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Insolvenzrecht.

Mein Ansatz: klare Worte, realistische Schritte, verlässliche Begleitung – für Menschen in finanziellen
Schwierigkeiten und für Unternehmen, die handlungsfähig bleiben müssen.

Ob Privat oder mit dem Unter­nehmen – Erste Hilfe für Ihren Wissensbedarf.

Diese Seite bündelt das Wichtigste, damit Sie zügig Überblick gewinnen. Wenn danach etwas offen bleibt, klären wir es gerne im Gespräch – schriftlich oder per digitaler Erstberatung.

Hinweis: Rechtsauskünfte sind allgemein gehalten. Verbindliche Einschätzungen
erfordern die Prüfung Ihres Einzelfalls.

Grundlagen des Insolvenzverfahrens

Sie wollen wissen, ob eine Insolvenz in Ihrer Lage sinnvoll ist, wie lange das dauert und welche Kosten entstehen. Dieser Abschnitt gibt eine schnelle, verständliche Orientierung – ohne Juristendeutsch.

Die Verbraucherinsolvenz ist ein gesetzliches Verfahren für überschuldete Privatpersonen und ehemalige Selbständige (bis 19 Gläubiger), um schuldenfrei zu werden. Nach einem außergerichtlichen Einigungsversuch stellen Sie beim Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung und Restschuldbefreiung.

Was heißt das konkret für Sie?

Nach etwa 6–12 Monaten Insolvenzverfahren beginnt die 3-jährige Wohlverhaltensphase. Währenddessen geben Sie pfändbares Einkommen ab und halten sich an bestimmte Regeln. Am Ende werden alle restlichen Schulden erlassen – Ihr wirtschaftlicher Neuanfang.

Gut zu wissen: Die 3-jährige Verfahrensdauer gilt dauerhaft für alle Anträge seit 1. Oktober 2020.

Stand: 09/2025 | Quelle: §§ 304 ff. InsO

Das Insolvenzverfahren dauert 3 Jahre ab Eröffnung durch das Gericht. Diese Verkürzung gilt dauerhaft für alle Verfahren, die seit dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Vorbereitung: zusätzlich ca. 3–6 Monate für Einigungsversuch und Antragstellung.
  • Insolvenzverfahren: etwa 6–12 Monate, danach 3-jährige Wohlverhaltensphase.

Achtung: Für Anträge zwischen Dezember 2019 und September 2020 gelten gestaffelte Übergangsfristen von 4 Jahren 10 Monaten bis 5 Jahren 7 Monaten.

Wichtig: Die frühere 6-jährige Verfahrensdauer kehrt nicht zurück – das ist ein verbreiteter Irrtum.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 287 Abs. 2 InsO

Die Gerichts- und Verwalterkosten betragen insgesamt etwa 2.000–3.000 Euro. Bei geringem Einkommen können diese Kosten gestundet werden – Sie zahlen dann nichts vorab.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Mit Kostenstundung übernimmt zunächst die Staatskasse alle Kosten.
  • Rückzahlung nur aus pfändbarem Einkommen während der 3 Jahre.
  • Anwaltskosten (ca. 1.500–2.500 Euro) können ebenfalls gestundet werden.

Gut zu wissen: Viele Mandanten erhalten Kostenstundung. Ohne anwaltliche Begleitung ist das Verfahren riskant, da komplexe Formvorschriften einzuhalten sind.

Hinweis: Bei Verfahrensfehlern droht das Scheitern der Restschuldbefreiung – dann war alles umsonst.

Stand: 09/2025

Das Verfahren wird öffentlich im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Ihr Arbeitgeber erfährt meist davon, da der Insolvenzverwalter pfändbares Einkommen direkt beim Arbeitgeber einziehen lässt.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Familie und Freunde erfahren nur etwas, wenn sie gezielt danach suchen oder Sie es mitteilen.
  • Banken, Auskunfteien und potenzielle neue Arbeitgeber können die Veröffentlichung finden.

Achtung: Eine Kündigung allein wegen der Insolvenz ist arbeitsrechtlich unzulässig und unwirksam.

Tipp: Sprechen Sie offen mit Ihrem Arbeitgeber – das schafft Vertrauen und zeigt verantwortliches Handeln.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 9 InsO, Insolvenzbekanntmachungsverordnung

Sie müssen zahlungsunfähig sein, einen gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch nachweisen und Ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse vollständig offenlegen.

Was heißt das konkret für Sie?

Zunächst versuchen Sie mit allen Gläubigern eine Einigung mit Hilfe einer Beratungsstelle oder eines Anwalts. Scheitert dies, können Sie den Insolvenzantrag stellen.

  • Weitere Voraussetzungen: Wohnsitz in Deutschland, ehrliche Absicht (keine Täuschung), keine Insolvenz in den letzten 11 Jahren.

Gut zu wissen: Auch bei Arbeitslosigkeit oder sehr geringem Einkommen ist das Verfahren möglich – die Kosten werden dann gestundet.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 305 InsO

Die Restschuldbefreiung ist Ihr gesetzlicher Anspruch auf vollständige Befreiung von allen verbleibenden Schulden nach ordnungsgemäßer Durchführung des 3-jährigen Verfahrens – unabhängig davon, ob Sie etwas zahlen konnten.

Was heißt das konkret für Sie?

Nach der Wohlverhaltensphase werden alle Insolvenzschulden gelöscht. Sie starten schuldenfrei neu – es ist kein Gnadenakt, sondern Ihr Rechtsanspruch.

  • Ausnahmen: nicht erlassen werden Geldstrafen, Schäden aus vorsätzlichen Straftaten, verschwiegene Schulden und ggf. Unterhalt/Steuern bei Pflichtverletzungen.
  • Die Restschuldbefreiung wirkt nur für Altschulden; neue Verpflichtungen nach Verfahrenseröffnung bleiben bestehen.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 286 ff. InsO

Privatinsolvenz: Für Verbraucher und ehemalige Selbständige mit maximal 19 Gläubigern ohne Arbeitnehmerverbindlichkeiten. Regelinsolvenz: Für aktuelle Unternehmen, Selbständige mit über 19 Gläubigern oder Sozialversicherungs-/Lohnschulden.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Ehemalige Geschäftsführer ohne Mitarbeiterschulden nutzen häufig die einfachere Privatinsolvenz – auch bei hohen Schuldensummen.
  • Vorteile Privatinsolvenz: niedrigere Kosten, einfacher Ablauf, Restschuldbefreiung nach 3 Jahren garantiert (bei Regelinsolvenz auf Antrag).
  • Das Gericht prüft automatisch, welches Verfahren anwendbar ist.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 304 InsO

Ja, grundsätzlich schon. Nach der Restschuldbefreiung sind Sie wieder kreditfähig. Die Schufa-Einträge werden nach 3 Jahren (ab Restschuldbefreiung) automatisch gelöscht. Bis dahin wird die Kreditvergabe erschwert, aber nicht unmöglich.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Direkt nach der Restschuldbefreiung sind kleinere Kredite und Ratenkäufe wieder möglich.
  • Größere Finanzierungen (z. B. Immobilien) dauern oft 1–2 Jahre länger.

Achtung: Erste Kredite kommen häufig mit höheren Zinsen. Mit pünktlicher Zahlung verbessert sich die Bonität. Eine zweite Restschuldbefreiung ist erst nach 11 Jahren möglich.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 35 BDSG (Schufa-Löschung)

Pfändungsschutz & P-Konto

Wie Sie Ihr Einkommen vor Pfändungen schützen und Freibeträge wirksam erhöhen. Antworten zu Einrichtung, Bescheinigungen, Kindergeld und Problemen mit der Bank.

Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) schützt automatisch 1.560,00 Euro monatlich vor Pfändung (gültig 01.07.2025–30.06.2026). Jedes bestehende Girokonto kann kostenfrei in ein P-Konto umgewandelt werden – auch ein bereits gepfändetes.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Bei Ihrer Bank die Umwandlung in ein P-Konto verlangen; Frist: 4 Werktage.
  • Keine Zusatzgebühren, keine Ablehnung möglich.

Achtung: Bei Unterhaltspflichten, Kindergeld oder Sozialleistungen können Sie den Freibetrag durch Bescheinigung erhöhen. Wir stellen diese schnell und rechtssicher aus.

Sofort handeln: Bei drohender Pfändung unverzüglich beantragen – jeder Tag zählt.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 850k ZPO

Gültig 01.07.2025–30.06.2026:

  • Grundfreibetrag: 1.560,00 €
  • Erste unterhaltsberechtigte Person: +585,23 €
  • Jede weitere Person: +326,04 €
  • Kindergeld: 255,00 € je Kind zusätzlich geschützt

Was heißt das konkret für Sie?

  • Bei Kindern/Unterhalt/Sozialleistungen Freibetrag per Bescheinigung erhöhen.
  • Bank muss die Erhöhung binnen 2 Werktagen einrichten; sonst Vollstreckungsgericht anrufen.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 850c ZPO, Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025

  • Rechtsanwälte und Steuerberater (geeignete Personen)
  • Anerkannte Schuldnerberatungsstellen
  • Familienkassen (für Kindergeld), Sozialleistungsträger (für eigene Leistungen)
  • Arbeitgeber (für Unterhaltspflichten der Beschäftigten)

Was heißt das konkret für Sie?

Wir stellen eine umfassende Bescheinigung meist binnen 1–2 Werktagen aus und unterstützen bei Bankproblemen.

Gültigkeitsdauer: In der Praxis 2 Jahre; bei geänderten Verhältnissen ist eine neue Bescheinigung nötig.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 305 InsO, § 903 ZPO

Sie benötigen eine Bescheinigung nach § 903 ZPO, die Art und Höhe Ihrer Unterhaltspflichten nachweist.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Unterhaltstitel, Urteile, Geburtsurkunden, Nachweise mitbringen.
  • Wir prüfen die Berechtigung und erstellen binnen 1–2 Werktagen die Bescheinigung.
  • Erste unterhaltspflichtige Person: +585,23 €
  • Jede weitere Person: +326,04 €

Achtung: Bei Änderungen (Heirat, Scheidung, Volljährigkeit der Kinder) brauchen Sie eine neue Bescheinigung.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 903 ZPO

Kindergeld (255 € je Kind) ist automatisch vollständig geschützt und wird nicht auf den Grundfreibetrag angerechnet.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Beispiel: Alleinerziehend mit 2 Kindern – 1.560,00 € Grundfreibetrag + 510,00 € Kindergeld = 2.070,00 € geschützt ohne Bescheinigung.
  • Zusätzlich Erhöhung wegen Unterhaltspflichten möglich.

Wichtig: Kindergeld bleibt auch bei verspäteter oder nachträglicher Zahlung geschützt.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 850a Nr. 3 ZPO

Grundsätzlich 2 Jahre, solange sich Ihre Verhältnisse nicht wesentlich ändern. Viele Banken verlangen nach 2 Jahren eine Aktualisierung.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Neue Bescheinigung bei Heirat, Scheidung, Geburt/Volljährigkeit, geänderten Unterhaltspflichten, neuen Sozialleistungen.
  • Wir aktualisieren die Bescheinigung bei Bedarf kurzfristig.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 903 ZPO

Bei Verweigerung der Umwandlung oder der Freibetrag-Erhöhung können Sie beim Vollstreckungsgericht einen Antrag nach § 905 ZPO stellen.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Fristen: 4 Werktage für Umwandlung, 2 Werktage für Erhöhung.
  • Häufige Probleme: Verweigerung trotz Bescheinigung, unrechtmäßige Gebühren, Kontosperre.

Erste Hilfe: Schriftlicher Widerspruch, Vollstreckungsgericht kontaktieren, anwaltliche Hilfe einschalten.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 905 ZPO

Nein, die meisten Sozialleistungen sind unpfändbar (z. B. Bürgergeld, ALG I/II, Wohngeld, Kindergeld, Pflegegeld, Elterngeld, BAföG, Grundsicherung, Sozialhilfe).

Was heißt das konkret für Sie?

  • Diese Leistungen können auch ohne P-Konto behalten werden; mit Bescheinigung werden sie zusätzlich geschützt.
  • Ausnahme: Unterhaltsforderungen können teilweise auch aus Sozialleistungen vollstreckt werden.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 850a ZPO, § 54 SGB I

Auswirkungen auf Ihr Leben

Was sich im Alltag wirklich ändert: Arbeitgeber, Auto, Wohnung, Einkommen, Familie, Reisen und Verträge – kompakt und verständlich erklärt.

Ja, in der Regel schon. Der Insolvenzverwalter kontaktiert Ihren Arbeitgeber meist 1–2 Wochen nach Verfahrenseröffnung, um pfändbares Einkommen direkt einziehen zu lassen.

Was heißt das konkret für Sie?

Ihr Arbeitgeber bekommt eine offizielle Anweisung, den pfändbaren Teil Ihres Gehalts direkt an den Insolvenzverwalter zu überweisen. Eine Kündigung deswegen ist jedoch arbeitsrechtlich unwirksam.

Mögliche Ausnahme: Manche Insolvenzverwalter verzichten auf die Arbeitgeber-Kontaktierung, wenn Sie den pfändbaren Betrag selbstständig überweisen. Dies muss bereits im Insolvenzantrag beantragt werden.

Tipp: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber proaktiv – das schafft Vertrauen und zeigt verantwortliches Handeln.

Stand: 09/2025

  • Finanziertes Auto: Meist weg, da die Bank Sicherungseigentum hat und das Auto zurückholt.
  • Abbezahltes Auto: Wird verwertet, außer es ist unpfändbar.
  • Leasingauto: Kann unter bestimmten Umständen fortgeführt werden.

Was heißt das konkret für Sie?

Ein Auto ist nur unpfändbar, wenn Sie es zwingend für die Berufsausübung brauchen, der Wert angemessen ist (meist unter 5.000 Euro) und keine zumutbaren Alternativen bestehen.

  • Beispiele: Außendienst ohne ÖPNV-Anbindung, Schichtarbeit nachts, Pflegedienst, Handwerker mit Werkzeug.

Achtung: „Ich brauche das Auto für Einkäufe“ reicht nicht – es muss beruflich zwingend erforderlich sein.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO

Nein. Eine Kündigung allein wegen der Privatinsolvenz ist arbeitsrechtlich unzulässig und unwirksam. Ihr Arbeitsplatz ist grundsätzlich sicher.

Was heißt das konkret für Sie?

Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht kündigen, nur weil Sie überschuldet sind oder ein Insolvenzverfahren durchlaufen.

  • Anders ist es bei unentschuldigtem Fehlen wegen Schuldenproblemen.
  • Schwere Pflichtverletzungen oder Insolvenzen, die den Arbeitsplatz direkt betreffen, können eine Rolle spielen.

Gut zu wissen: Viele Arbeitgeber reagieren verständnisvoll, da sie wissen, dass Sie nach der Insolvenz wieder finanziell zur Ruhe kommen.

Stand: 09/2025

Ja, meist schon. Mietverträge können fortgeführt werden, wenn Sie die Miete aus Ihrem unpfändbaren Einkommen zahlen können. Bei Mietschulden wird es jedoch schwierig.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Der Insolvenzverwalter kündigt zunächst alle Verträge.
  • Sie können aber mit dem Vermieter eine Neuregelung treffen und den Mietvertrag wiederbeleben.
  • Problematisch bei bestehenden Mietschulden, überteuerten Mieten oder Luxusimmobilien.

Eigentumswohnung oder Haus: Wird meist verwertet und versteigert, außer es ist nachweisbar unpfändbar (selten).

Stand: 09/2025 | Quelle: § 109 InsO

Mindestens 1.560,00 € sind bei Arbeitseinkommen (bzw. auf dem P-Konto) unpfändbar; mit Unterhaltspflichten erhöht sich der Schutz. Die genauen Werte ergeben sich aus der Pfändungstabelle.

Beispiele Freibeträge (P-Konto, 01.07.2025–30.06.2026)

  • Grundfreibetrag: 1.560,00 €
  • Erste unterhaltsberechtigte Person: +585,23 €
  • Jede weitere Person: +326,04 €
  • Kindergeld: 255,00 € je Kind zusätzlich geschützt

Hinweis zur Lohnpfändung

Für Gehalt gilt die amtliche Pfändungstabelle. Rechenbeispiele und aktuelle Tabelle finden Sie hier:

Stand: 09/2025 | Quelle: § 850c ZPO (Pfändungstabelle)

Ihre Familie ist nicht betroffen. Ehepartner haften nicht für Ihre Schulden, Kinder sind vollständig geschützt. Kindergeld und Unterhaltszahlungen bleiben erhalten.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Ihre Insolvenz berührt weder die Bonität noch die Finanzen Ihres Ehepartners.
  • Gemeinsame Schulden (beide unterschrieben) sind davon ausgenommen.
  • Kinderbelange: Kindergeld bleibt ungekürzt, Unterhaltszahlungen laufen weiter, Sparbücher der Kinder werden nicht angetastet.

Achtung: Gemeinsame Konten müssen getrennt werden – jeder Ehepartner braucht ein eigenes Konto, nur Sie benötigen ein P-Konto.

Stand: 09/2025

Reisen: Im Inland problemlos möglich. Auslandsreisen nur mit Zustimmung des Treuhänders oder Insolvenzverwalters. Umzug: erlaubt, aber Gericht und Treuhänder müssen zwei Wochen vorher informiert werden.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Kurzurlaub in Deutschland ist unproblematisch.
  • Für Auslandsreisen (auch EU) brauchen Sie eine schriftliche Genehmigung – diese wird meist erteilt.
  • Neue Adresse unverzüglich melden; bei günstigeren Mieten positiv für das Verfahren.

Achtung: Heimlicher Umzug ins Ausland oder verschwiegene Reisen können zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 295 InsO

Grundsätzlich ja, aber mit Einschränkungen. Sie dürfen keine neuen Kredite aufnehmen und sollten größere Verpflichtungen vermeiden. Alltagsverträge sind meist unproblematisch.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Mietverträge, Arbeitsverträge, Versicherungen und normale Einkäufe sind erlaubt.
  • Tabu: Ratenkäufe, Kredite, Bürgschaften, teure Abonnements oder Leasingverträge.

Achtung: Bei Vertragsabschlüssen über 500 Euro sollten Sie vorher Ihren Treuhänder informieren. Versteckte Kredite (z. B. 0%-Finanzierungen) sind verboten.

Wichtig: Verträge während der Insolvenz müssen auch nach der Restschuldbefreiung erfüllt werden – sie werden nicht erlassen.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 295 InsO

Ablauf & Vorbereitung Ihrer Insolvenz

Welche Schritte notwendig sind – von Unterlagen über den außergerichtlichen Einigungsversuch bis hin zur Wohlverhaltensphase. Hier erfahren Sie, welche Pflichten bestehen, wie lange es dauert und worauf Sie achten müssen, um Ihre Restschuldbefreiung sicher zu erreichen.

  • Gläubigerverzeichnis (alle Schulden)
  • Vermögensverzeichnis
  • Einkommensnachweise (3 Monate)
  • Bescheinigung über gescheiterten Einigungsversuch
  • Personalausweis
  • Vollständige Antragsformulare

Was heißt das konkret für Sie?

Sie müssen Ihre komplette Finanz- und Lebenssituation transparent machen. Dazu gehören alle Verträge, Konten, Versicherungen, Gläubiger und Ihr Einkommen der letzten Jahre.

Achtung: Unvollständige oder falsche Angaben können zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. Jede noch so kleine Schuld muss aufgeführt werden.

Unser Service: Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam eine vollständige Unterlage und prüfen diese auf Vollständigkeit und Plausibilität.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 305 InsO

Sie oder eine geeignete Stelle (Anwalt, Beratungsstelle) schlagen allen Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan vor. Dieser kann Ratenzahlungen, Teilerlass oder Stundungen vorsehen. Alle Gläubiger müssen zustimmen.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Frist: 6 Monate für den Versuch.
  • Lehnt ein Gläubiger ab, gilt der Versuch als gescheitert und der Insolvenzantrag ist möglich.

Typische Angebote:

  • 10–30 % der Schuldsumme in Raten über 3–5 Jahre
  • Sofortzahlung einer größeren Summe (z. B. durch Familie)
  • Kompletter Erlass bei Arbeitslosigkeit

Wichtig: Der Versuch ist Pflicht, auch wenn er aussichtslos erscheint. Die Bescheinigung über das Scheitern benötigen Sie für den Insolvenzantrag.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO

Das Gericht prüft Ihren Antrag, bestellt einen vorläufigen Insolvenzverwalter und lädt zur Anhörung. Bei positivem Bescheid wird das Verfahren eröffnet und die Wohlverhaltensphase beginnt.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Zwischen Antrag und Eröffnung vergehen meist 2–4 Monate.
  • In dieser Zeit keine neuen Schulden machen und alle Änderungen melden.

Prüfung durch das Gericht:

  • Vollständigkeit der Unterlagen
  • Plausibilität der Angaben
  • Ordnungsgemäßer außergerichtlicher Einigungsversuch

Achtung: Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen. Nachbesserungen oder ein neuer Antrag kosten wertvolle Zeit.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 306 ff. InsO

Die 3-jährige Phase nach Verfahrenseröffnung, in der Sie pfändbares Einkommen an den Treuhänder abgeben und bestimmte Pflichten erfüllen. Bei ordnungsgemäßer Durchführung erhalten Sie die Restschuldbefreiung.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Sie leben vom unpfändbaren Einkommen.
  • Zumutbare Arbeit suchen und annehmen.
  • Umzug/Jobwechsel binnen 2 Wochen melden.
  • Hälftige Erbschaften oder größere Geschenke abgeben.

Wichtige Pflichten:

  • Keine neuen Kredite
  • Ehrliche Auskünfte
  • Zumutbare Arbeit annehmen
  • Änderungen melden

Achtung: Verstöße können zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. Bei Problemen oder Unsicherheiten sofort anwaltlich beraten lassen.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 295 ff. InsO

Kernpflichten:

  • Zumutbare Arbeit suchen und annehmen
  • Pfändbares Einkommen abgeben
  • Alle Änderungen (Wohnsitz, Job, Einkommen) binnen 2 Wochen melden
  • Ehrliche Auskünfte erteilen
  • Keine neuen Kredite aufnehmen

Was heißt das konkret für Sie?

  • Aktiv bewerben bei Arbeitslosigkeit
  • Hälftige Erbschaften/Schenkungen über 500 Euro abgeben
  • Wohnadresse nicht ohne Mitteilung ändern

Auskunftspflicht:

  • Jährliche Vorlage der Einkommensnachweise beim Treuhänder
  • Angabe aller Vermögensänderungen
  • Mitteilung bei Nebeneinkünften oder Steuerrückerstattungen

Achtung: Verstöße führen zur Versagung der Restschuldbefreiung. Bei Unsicherheiten sofort nachfragen – Unwissenheit schützt nicht.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 295 InsO

Ja, wenn Sie Ihre Pflichten verletzen oder das Gericht die Restschuldbefreiung versagt. Häufigste Gründe: neue Schulden, Verschwiegung von Vermögen, Verweigerung zumutbarer Arbeit.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Keine neuen Kredite
  • Bei Jobwechsel sofort informieren
  • Hälftige Erbschaften abgeben
  • Alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten

Weitere Risiken:

  • Verurteilung wegen Insolvenzstraftaten
  • Unangemessene Verbindlichkeiten vor Antragstellung
  • Erschleichung von Krediten durch falsche Angaben

Schutz: Bei Problemen oder Unsicherheiten sofort anwaltlichen Rat einholen. Die meisten Stolpersteine sind vermeidbar.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 290 ff. InsO

Nach genau 3 Jahren ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn Sie alle Wohlverhaltenspflichten erfüllt haben. Das Gericht erteilt die Restschuldbefreiung automatisch – kein Extraantrag nötig.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Ab diesem Tag sind alle Insolvenzschulden gelöscht.
  • Normale Teilnahme am Wirtschaftsleben wieder möglich.

Automatischer Ablauf:

  • Gericht prüft von Amts wegen Versagungsgründe.
  • Schriftliche Bestätigung meist 1–2 Wochen nach Fristablauf.

Wichtig: Gläubiger können bis 2 Wochen vor Fristablauf Versagungsanträge stellen, wenn sie Pflichtverletzungen beweisen können.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 300 InsO

Das ist verboten und kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. Neue Schulden während der Wohlverhaltensphase sind ein schwerwiegender Pflichtverstoß.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Untersagt sind Kredite, Ratenkäufe, Bürgschaften und verdeckte Finanzierungen (auch 0 %-Finanzierungen).
  • Normale Rechnungen sind erlaubt, wenn sie pünktlich bezahlt werden können.
  • Bei Ausgaben über 500 Euro vorher den Treuhänder fragen.

Konsequenzen: Versagung der Restschuldbefreiung bedeutet, Sie bleiben mit allen Altschulden und den neuen Schulden zurück. Das Verfahren war dann umsonst.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 290 Nr. 1 InsO

Selbständige & Unternehmen

Pflichten und Risiken für Geschäftsführer und Unternehmer: Wann Insolvenz anzumelden ist, welche Haftungsfallen drohen, was mit Mitarbeitern, Verträgen, Steuern und Sozialversicherungen passiert – und welche Chancen zur Sanierung bestehen.

Unverzüglich, spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder 6 Wochen bei Überschuldung. „Unverzüglich“ bedeutet praktisch wenige Tage nach Kenntnisnahme.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Liquidität permanent überwachen.
  • Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn weniger als 90 % der fälligen Verbindlichkeiten beglichen werden können und keine kurzfristige Besserung absehbar ist.

Straftatbestand: Verspätete Anmeldung ist Insolvenzverschleppung und kann bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Achtung: Die Frist läuft ab dem objektiven Eintritt der Insolvenzreife – nicht ab Ihrer Kenntnis. Unkenntnis schützt nicht.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 15a InsO

Grundsätzlich nein – bei einer GmbH haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Aber: Bei Pflichtverletzungen droht persönliche Haftung mit dem gesamten Privatvermögen.

Was heißt das konkret für Sie?

Zahlen Sie nach Eintritt der Insolvenzreife noch Gehälter, Lieferantenrechnungen oder Steuern, haften Sie persönlich für jeden Euro (§ 15b InsO).

Weitere Haftungsrisiken:

  • Nichtabführung von Sozialversicherung oder Lohnsteuer
  • Vermischung von Privat- und Firmenvermögen
  • Durchgriffshaftung bei Rechtsmissbrauch

Schutz: D&O-Versicherung kann bei fahrlässigen Pflichtverletzungen helfen, deckt aber nicht alle Risiken ab. Bei Krisensignalen sofort anwaltlich beraten lassen.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 15b InsO, § 43 GmbHG

Straftat der Insolvenzverschleppung (bis 3 Jahre Freiheitsstrafe), persönliche Haftung für alle Zahlungen nach Insolvenzreife und Schadensersatz gegenüber geschädigten Gläubigern.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Melden Sie zu spät an, haften Sie persönlich für jede Zahlung nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit – auch Gehälter, Mieten, Steuern.

Beispiel: GmbH zahlt nach Insolvenzreife noch 50.000 Euro Verbindlichkeiten. Diese 50.000 Euro müssen Sie persönlich erstatten, zusätzlich droht ein Strafverfahren.

Achtung: Die Staatsanwaltschaft ermittelt bei verspäteten Anmeldungen regelmäßig. Selbstanzeige kann strafmildernd wirken.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 15a InsO, § 15b InsO

Möglich durch Insolvenzplan oder Eigenverwaltung, wenn die Gläubigermehrheit zustimmt. Voraussetzung: Das Geschäftsmodell ist tragfähig und sanierbar.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Sie bleiben als Geschäftsführer im Amt, arbeiten aber unter Aufsicht eines Sachwalters.
  • Die Gläubiger müssen dem Sanierungskonzept zustimmen.

Realitäts-Check: Nur bei realistischen Sanierungschancen sinnvoll. Ohne neue Liquidität oder Investoren scheitern viele Sanierungsversuche.

Alternative: Neugründung nach Insolvenz ist oft erfolgversprechender als die Sanierung der alten Struktur.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 270 ff. InsO (Insolvenzplan)

Der Insolvenzverwalter kann alle Verträge kündigen oder erfüllen – je nachdem, was für die Masse vorteilhafter ist. Lieferanten und Kunden haben Sicherungsrechte und können ihrerseits kündigen.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Wichtige Verträge möglichst vor der Insolvenz neu verhandeln oder absichern.
  • Nach Eröffnung haben Sie keinen Einfluss mehr auf die Entscheidung.

Besonderheiten:

  • Leasingverträge enden meist sofort
  • Arbeitsverträge laufen zunächst weiter (Insolvenzgeld)
  • Mietverträge können fortgeführt werden

Tipp: Sprechen Sie vor der Insolvenzanmeldung mit wichtigen Geschäftspartnern über mögliche Fortsetzungslösungen.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 103 ff. InsO

Arbeitsplätze sind nicht automatisch weg. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt Insolvenzgeld für 3 Monate rückwirkend. Danach entscheidet der Insolvenzverwalter über Kündigungen.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Mitarbeiter erhalten die letzten 3 Gehälter aus Insolvenzgeld.
  • Kann das Unternehmen fortgeführt werden, bleiben viele Arbeitsplätze erhalten.

Wichtige Fristen: Insolvenzgeld muss innerhalb von 2 Monaten nach Verfahrenseröffnung beantragt werden. Steuerberater oder Agentur für Arbeit helfen dabei.

Betriebsrat: Hat Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen und kann Sozialpläne aushandeln.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 165 ff. SGB III (Insolvenzgeld)

Laufende Abgaben haben Vorrang und müssen während der Insolvenz pünktlich gezahlt werden. Altverbindlichkeiten (vor Verfahrenseröffnung) sind normale Insolvenzforderungen.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Lohnsteuer, Sozialversicherung und Umsatzsteuer der Insolvenzperiode müssen sofort bezahlt werden.
  • Alte Steuerschulden werden nur quotenmäßig bedient.

Besondere Risiken für Geschäftsführer:

  • Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer führt zur persönlichen Haftung – auch bei Insolvenz der GmbH.

Achtung: Vorsätzliche Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug führen zu Strafverfahren und sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 41 AO, § 28a SGB IV

Alternativen & Sonderfälle

Welche Wege neben der Insolvenz möglich sind, wann Vergleiche sinnvoll sind, was bei einer zweiten Insolvenz gilt und wie Sie zwischen Caritas-Beratung und anwaltlicher Begleitung die passende Entscheidung treffen.

Außergerichtlicher Vergleich mit allen Gläubigern, Ratenzahlungsvereinbarungen, Schuldenerlass durch Familie/Dritte oder Verbraucherinsolvenz-Vermeidung durch drastische Kostenreduzierung.

Was heißt das konkret für Sie?

Alternativen funktionieren nur, wenn alle Gläubiger mitspielen und Sie realistisch zahlen können. Bei über 10 Gläubigern wird es sehr schwierig.

Realistische Optionen:

  • Einmalzahlung von 20–30 % der Schuldsumme
  • Ratenzahlung über 3–5 Jahre
  • Komplette Schuldenübernahme durch Familie

Achtung: Gescheiterte Alternativversuche verschlechtern oft die Situation. Lassen Sie sich vorher beraten, ob eine Alternative realistisch ist.

Stand: 09/2025

Ratenzahlung ist besser, wenn Sie realistisch 60–80 % Ihrer Schulden in 3–5 Jahren zurückzahlen können und alle Gläubiger mitmachen. Insolvenz ist besser bei hoher Schuldenlast oder unkooperativen Gläubigern.

Was heißt das konkret für Sie?

Können Sie monatlich mehr als 400–500 Euro für Schulden aufbringen und haben unter 10 Gläubiger, ist ein Vergleich oft sinnvoller. Bei wenig verfügbarem Einkommen ist die Insolvenz der bessere Weg.

Vorteile Ratenzahlung:

  • Keine öffentliche Bekanntmachung
  • Arbeitgeber erfährt nichts
  • Nach Ablauf komplett schuldenfrei

Nachteile:

  • Alle Gläubiger müssen zustimmen
  • Bei Zahlungsstörungen droht doch noch Insolvenz
  • Meist höhere Gesamtbelastung

Stand: 09/2025

Ein außergerichtlicher Vergleich ist eine Einigung mit allen Gläubigern über eine reduzierte Schuldenrückzahlung ohne Gerichtsverfahren. Typisch sind 20–40 % der ursprünglichen Schuldsumme in Raten oder als Einmalzahlung.

Was heißt das konkret für Sie?

Sie oder Ihr Anwalt schlagen allen Gläubigern eine Teilzahlung vor. Stimmen alle zu, sind Sie nach Zahlung der vereinbarten Summe komplett schuldenfrei.

Erfolgschancen steigen bei:

  • Wenigen Gläubigern (unter 10)
  • Realistischem Zahlungsangebot
  • Nachweis der Zahlungsunfähigkeit
  • Unterstützung durch Familie

Vorteil: Schneller als Insolvenz, keine öffentliche Bekanntmachung, flexiblere Gestaltung möglich.

Stand: 09/2025

Eine zweite Restschuldbefreiung ist frühestens 11 Jahre nach Erteilung der ersten möglich. In der Zwischenzeit können Sie zwar Insolvenz anmelden, erhalten aber keine Schuldenbefreiung.

Was heißt das konkret für Sie?

Geraten Sie erneut in Schulden, müssen Sie 11 Jahre warten oder die Schulden vollständig bezahlen. Eine zweite „Generalamnestie“ gibt es nicht.

Ausnahmen:

  • Unverschuldete Schicksalsschläge (z. B. schwere Krankheit)
  • Arbeitslosigkeit durch Betriebsschließung

Wichtig: Zweite Restschuldbefreiung frühestens nach 11 Jahren. Nach der ersten Befreiung neue Kredite und Verpflichtungen sehr sorgfältig prüfen.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 287a Abs. 2 InsO

Caritas/Schuldnerberatung: Kostenlos, vertrauensvoll, aber 3–6 Monate Wartezeit, kein P-Konto-Service, nur Grundberatung. Anwalt: Schnell verfügbar, P-Konto-Bescheinigung, Gerichtsvertretung, aber kostenpflichtig.

Was heißt das konkret für Sie?

Bei akuter Kontopfändung oder komplizierten Fällen ist anwaltliche Hilfe meist alternativlos. Für einfache Standardfälle reicht oft die Caritas.

Caritas sinnvoll bei:

  • Einfacher Überschuldung
  • Viel Zeit
  • Kostenloser Beratungswunsch
  • Wenigen Gläubigern

Anwalt sinnvoll bei:

  • Kontopfändung
  • Unternehmerinsolvenz
  • Komplizierten Rechtsfragen
  • Zeitdruck, P-Konto-Bedarf

Stand: 09/2025

Ein Insolvenzplan ist ein Sanierungskonzept, mit dem ein Unternehmen in der Insolvenz saniert statt liquidiert wird. Der Plan muss von der Gläubigermehrheit angenommen werden.

Was heißt das konkret für Sie?

Sie bleiben Geschäftsführer, arbeiten aber nach einem gerichtlich bestätigten Sanierungsplan. Die Gläubiger erhalten oft mehr als bei einer Liquidation.

Voraussetzungen:

  • Tragfähiges Geschäftsmodell
  • Neue Liquidität oder Investoren
  • Realistische Chance auf Sanierung
  • Zustimmung von 50 % der Gläubiger (nach Köpfen und Summen)

Realität: Nur etwa 10–15 % aller Insolvenzpläne werden erfolgreich umgesetzt. Meist ist eine Neugründung nach Liquidation erfolgreicher.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 270 ff. InsO

Selbständige mit unter 19 Gläubigern können das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren nutzen – auch bei hohen Schuldensummen. Das ist günstiger und schneller als die Regelinsolvenz.

Was heißt das konkret für Sie?

Als Einzelunternehmer oder ehemaliger GmbH-Geschäftsführer ohne Mitarbeiterschulden können Sie meist das einfachere Verfahren wählen.

Bedingungen:

  • Keine Arbeitnehmer-Verbindlichkeiten (Lohn, Sozialversicherung)
  • Maximal 19 Gläubiger
  • Überschaubare Vermögensverhältnisse

Vorteile:

  • Niedrigere Kosten
  • Automatische Restschuldbefreiung nach 3 Jahren
  • Weniger Formalitäten, kürzere Dauer

Stand: 09/2025 | Quelle: § 304 InsO

Ja, aber nur bis zur Verfahrenseröffnung. Nach der Eröffnung durch das Gericht ist ein Rückzug praktisch unmöglich – das Verfahren läuft automatisch weiter.

Was heißt das konkret für Sie?

Zwischen Antragstellung und Eröffnung (etwa 2–4 Monate) können Sie den Antrag zurückziehen, wenn Sie alle Schulden bezahlen oder einen Vergleich mit allen Gläubigern schließen.

Voraussetzung für Rückzug:

  • Vollständige Tilgung aller Schulden inkl. Zinsen und Kosten
  • oder schriftliche Zustimmung aller Gläubiger zu einem Vergleich

Achtung: Die bereits entstandenen Gerichts- und Verwalterkosten (meist 1.000–2.000 Euro) müssen Sie trotzdem zahlen.

Stand: 09/2025 | Quelle: § 306 InsO

Insolvenzrecht – Klare Wege aus der Krise

Rechtsanwältin Ruth Balduin

Insolvenzrecht ist oft mit Unsicherheit verbunden. Wichtig ist: Sie sind damit nicht allein – es gibt klare Wege, die herausführen.

Wichtig zu wissen: Ich übernehme keine Insolvenzverwaltung. Mein Auftrag ist es, ausschließlich an Ihrer Seite zu stehen und Ihre Interessen als Anwältin zu vertreten.

Mein Ziel: Ihre Situation realistisch einschätzen, Chancen klar aufzeigen und Sie Schritt für Schritt begleiten – transparent, strukturiert, verständlich.

Kontaktformular 

Teilen Sie uns Ihr Anliegen bequem schriftlich mit.

Rückruf anfordern 

Hinterlassen Sie Ihre Daten – wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

Digitale Erstberatung 

Individuelles Erstgespräch – bequem online per Video

Unsere Standorte & Kontaktdaten

Verlässliche anwaltliche Unterstützung – dort, wo Sie uns brauchen.

kanzlei balduin Euskirchen

Neustraße 20-22
53879 Euskirchen

Route mit Google planen


02251 – 12 66 70
02251 – 12 66 69

kanzlei balduin Erftstadt

Bolzengasse 11
50374 Erftstadt

Route mit Google planen


02251 – 12 66 70
02251 – 12 66 69

© Copyright 2025 - Kanzlei Balduin - Rechtsanwältin Ruth Balduin